Was ist die Kammer?

Das Gesetz vom 23. März 1993, Nr. 84, hat das Berufsregister der Sozialarbeiter ins Leben gerufen. Die im Register eingetragenen Mitglieder bilden die Kammer der Sozialarbeiter, die auf regionaler Ebene organisiert ist.

Die Kammer der Sozialarbeiter

Die Kammer ist eine öffentliche, nicht wirtschaftliche Selbstverwaltungsorganisation des Berufsstands. Das bedeutet, dass sie sich durch eigene Organe (den Rat) verwaltet, dessen Mitglieder direkt von der Wählerschaft der Eingetragenen gewählt werden.

Das Interesse der Kammer ist nicht gewerkschaftlicher Natur, sondern bezieht sich auf:

  • die Förderung und Entwicklung der Kultur des Berufs;
  • die Gewährleistung der Rechte der Bürger, qualifizierte Fachkräfte zu haben, die gemäß den ethischen Grundsätzen des Berufsordnung handeln;
  • die Überwachung des Verhaltens ihrer Mitglieder;
  • die Pflege und Überprüfung des Berufszulassungsverzeichnisses, das für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

Die in das Berufszulassungsverzeichnis der Region Trentino-Südtirol eingetragenen Sozialarbeiter zählen 828, davon arbeiten 534 in der Provinz Trient und 286 in der Provinz Bozen (Daten vom 31. Dezember 2024).