Wer ist der Sozialarbeiter?
Der Sozialarbeiter ist ein Fachmann, der die Rechte schützt und das soziale Wohlbefinden fördert.
Manchmal denken die Leute, sie wissen, was ein Sozialarbeiter tut, aber nur wenige können es genau sagen. Tatsächlich gibt es viele Formen und Orte, an denen dieser Beruf ausgeübt wird, und keine Definition kann der unzähligen Arten gerecht werden, wie der Sozialarbeiter täglich das Leben der Menschen berührt.
Ein Sozialarbeiter zu sein bedeutet, sich dafür einzusetzen, das Leben der Menschen auf individueller, familiärer, gruppen- oder gesellschaftlicher Ebene zu verbessern. Wenn eine Person in Schwierigkeiten ist, besteht die Aufgabe des Sozialarbeiters darin, die Situation effektiv zu bewerten und herauszufinden, welche Maßnahmen am wirksamsten sind, um zu helfen. Manchmal geht es einfach darum, eine Verbindung zwischen der Person und den Ressourcen herzustellen, die vom Dienstleistungssystem zur Verfügung gestellt werden. In anderen Fällen könnte die Person eine Beratung benötigen oder, in wieder anderen, ein komplexeres und individuelleres Hilfsprojekt.
In all diesen Formen ist das Ziel der Arbeit des Sozialarbeiters, die Fähigkeiten der Person zu stärken, damit sie ihre eigenen inneren Stärken erkennt und diese nutzt, um die Herausforderungen, die das Leben ihr stellt, zu überwinden. Der Beruf erfordert ein hohes Maß an Empathie und ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten.
- Der Sozialarbeiter kann auch mit Gruppen und Gemeinschaften arbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit Interessengruppen in den Gemeinschaften und politischen Verantwortlichen kann der Sozialarbeiter Strategien vorschlagen, wie man die Gemeinschaften zu einem sichereren und integrativeren Lebensraum machen kann.
- Durch die Theorien der Sozialarbeit und fundiertes wissenschaftliches Wissen kann der Sozialarbeiter einem breiten Teil der Gesellschaft helfen, Wege zu verstehen, wie Veränderungen zum kollektiven Wohl umgesetzt werden können.
- Der Sozialarbeiter kann auch eine Schlüsselrolle in den Organisationen spielen, in denen er tätig ist, und Führungskompetenzen sowie Entscheidungsfähigkeiten besitzen. So kann der Beruf neben der Arbeit als Angestellter auch in Form einer selbstständigen Tätigkeit, individuell oder in Partnerschaft (freie Berufe), ausgeübt werden.
Deontologischer Kodex
Am 1. Juni 2020 trat der neue Berufsethische Kodex der Sozialarbeiter*innen in Kraft.
Die neue Version des Kodex enthält einige Neuerungen, die mit einer deutlichen Veränderung der Sprache einhergehen. Diese spiegelt nicht nur die Identität und die Werte der beruflichen Gemeinschaft der Sozialarbeiter*innen wider, sondern verdeutlicht auch deren Denkweise, Interpretation und Definition der Realität.
Zunächst wurde der Begriff Nutzer durch Person ersetzt. Eine bedeutende Änderung, die besser die Vorstellung der Sozialarbeit über die Person widerspiegelt – nämlich als ein Wesen mit einer einzigartigen, aber auch vielfältigen Identität.
Eine weitere erwähnenswerte Änderung betrifft den Begriff Familie. Dieser wird nun im Plural verwendet, also Familien, was den Blickwinkel der Sozialarbeit auf Familie verdeutlicht. Familie wird nicht nur als normativer Raum betrachtet, sondern als eine Vielfalt von Formen und Bedeutungen, die sich über Zeit und Raum hinweg verändern.
Außerdem führt der neue Kodex das Konzept von Umwelt-Ökologie ein, um die untrennbare Verbindung zwischen der Person, ihrer Umwelt und der Verantwortung der Sozialarbeit zu betonen. Ziel ist es, Modelle für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, die sowohl die Umwelt respektieren als auch soziale und ökologische Nachhaltigkeit gewährleisten.
Schließlich enthält der achte Abschnitt des Kodex eine bedeutende Neuerung, die sich speziell an Sozialarbeiter*innen richtet: die Aufforderung, sich in erster Linie als Fachkraft zu verstehen, noch bevor sie als Angestellte eines Trägers oder einer Organisation auftreten. In diesem Sinne werden die Verantwortlichkeiten der Fachkraft beschrieben, die sich aus der Reform der Berufe (D.P.R. Nr. 137/2012), dem Gesetz zur Schaffung des Berufs der Sozialarbeit (Gesetz 84/93) und – noch grundlegender – aus der Verantwortung ergeben, die der Staat der Sozialarbeit übertragen hat. Diese Verantwortung betrifft die verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Gesundheitsschutz und Achtung der menschlichen Würde (Artikel 32) sowie auf soziale Unterstützung (Artikel 38).