Neuwahl des Rates: Termine
Am 10. März 2025 hat der Rat die Eröffnungstermine für die Erneuerung des Rates der Berufskammer beschlossen.
Es können alle im Verzeichnis eingetragenen Sozialarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht von der Ausübung ihres Berufs ausgeschlossen sind, teilnehmen.
Die Wahlen werden ONLINE stattfinden.
Erste Einberufung: 2. und 3. April 2025 (gültig, wenn 50% der Eingeschriebenen wählen);
Nur wenn das Quorum von 50 % der stimmberechtigten Eingeschriebenen nicht erreicht wird, wird die zweite Einberufung durchgeführt:
Zweite Einberufung: 7.-8.-9.-10. April 2025 (gültig, wenn 25% der Eingeschriebenen wählen);
Nur wenn das Quorum von 25 % der stimmberechtigten Mitglieder nicht erreicht wird, wird die dritte Einberufung vorgenommen:
Dritte Einberufung: 14.-15.-16.-17.-18. April (gültig mit jeglicher Wähleranzahl).
Die Kandidaturen werden ab dem 18. März 2025, entgegengenommen.
Die Einreichung der Kandidaturen beim Sekretariat der regionalen Berufskammer ist bis 13:00 Uhr am 26. März 2025, möglich.
Weitere Informationen folgen auf der Website und per E-Mail/PEC.