Neuwahl des Rates: Termine

Am 10. März 2025 hat der Rat die Eröffnungstermine für die Erneuerung des Rates der Berufskammer beschlossen.

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Es können alle im Verzeichnis eingetragenen Sozialarbeiter:innen, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht von der Ausübung ihres Berufs ausgeschlossen sind, teilnehmen.

Die Wahlen werden ONLINE stattfinden.

Erste Einberufung: 2. und 3. April 2025 (gültig, wenn 50% der Eingeschriebenen wählen);
Nur wenn das Quorum von 50 % der stimmberechtigten Eingeschriebenen nicht erreicht wird, wird die zweite Einberufung durchgeführt:

Zweite Einberufung: 7.-8.-9.-10. April 2025 (gültig, wenn 25% der Eingeschriebenen wählen);
Nur wenn das Quorum von 25 % der stimmberechtigten Mitglieder nicht erreicht wird, wird die dritte Einberufung vorgenommen:

Dritte Einberufung: 14.-15.-16.-17.-18. April (gültig mit jeglicher Wähleranzahl).
Die Kandidaturen werden ab dem 18. März 2025, entgegengenommen.

Die Einreichung der Kandidaturen beim Sekretariat der regionalen Berufskammer ist bis 13:00 Uhr am 26. März 2025, möglich.

Weitere Informationen folgen auf der Website und per E-Mail/PEC.