31/03/2025 – Zahlungsfrist für die Mitgliedsbeitrag im Jahr 2025

Liebe Kollegin, lieber Kollege
Friendly reminder! Bis zum 31. März 2025 ist wieder Dein Mitgliedsbeitrag fällig und über „PagoPa“ zu entrichten (die Anleitung findest Du hier). Den Link dazu findest Du auf der Startseite unserer Website.
Leider müssen wir darüber informieren, dass es heuer eine Erhöhung gibt, und zwar beträgt der Beitrag nun 183,00 €. Wir möchten Dir die notwendig gewordene Erhöhung im Anschluss erklären: wie du weißt, müssen wir einen Teil der Quote an die nationale Kammer entrichten, genau dieser Teil wurde von der nationalen Kammer erhöht und zwar von den bisher 37 € auf 45 €. Der Teil der Gebühr, der für die Tätigkeiten unserer regionalen Kammer vorgesehen ist, bleibt nach wie vor unverändert.
Die Erhöhung der Einschreibegebühr war für uns keine leichte Entscheidung, da uns eine die Belastung für unsere Mitglieder bewusst ist. Leider war es uns nicht möglich, die geforderte Summe über weitere Kürzungen in unserer Bilanz aufzufangen.
Im Sinne der Transparenz möchten wir hier die vorgegangenen Überlegungen mit Euch teilen:
Wir schicken voraus, dass die Mitgliedsbeiträge die Haupteinnahmequelle (und in der Tat die einzige, abgesehen von den Sekretariatsgebühren) für die Deckung der laufenden Kosten unserer regionalen Berufskammer darstellen.
Der größte Teil der Ausgaben deckt die laufenden Kosten, die strukturell entstehen: durch den Kammersitz, Rechnungen verschiedener Art (Heizung, Reinigung, EDV ecc), Buchhaltung und Personal. Diese Kosten sind in den letzten Jahren gestiegen, und konnten durch verschiedenste Kürzungen aufgefangen werden. Die Forderungen der nationalen Kammer konnten dann jedoch nicht mit weiteren Kürzungen aufgefangen werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der unsere Entscheidung beeinflusst hat, ist unsere Verantwortung gegenüber dem neuen Kammerrat, der mit den Neuwahlen im Frühjahr seine Tätigkeit aufnehmen wird. Die neuen Ratsmitgliedern sollten eine stabile finanziellen Situation vorfinden, damit sie ihre Tätigkeit auch ausüben können.
Es war uns wichtig die Erhöhung lediglich auf den geforderten Betrag der nationalen Kammer auszurichten und nicht darüber hinaus.
Solltest Du noch Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, zögern bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Wir hoffen auf Dein Verständnis und verbleiben mit lieben Grüßen
Der Rat der Berufskammer