Ausbildung und Akkreditierung für Mitglieder

Entdecken Sie Ausbildung und Akkreditierung: Kurse, Veranstaltungen und Ressourcen für registrierte Sozialarbeiter.

Plan des Ausbildungsangebots

Die Regionalräte des Ordens, auch im Einvernehmen untereinander, erstellen bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres den jährlichen Fortbildungsangebotsplan (POF) und senden ihn an den Nationalrat (Art. 15 Abs. 2 der Fortbildungsordnung).
Es ist möglich, den Fortbildungsplan des CROAS Trentino-Südtirol nach Jahren einzusehen.

Regelung für die kontinuierliche Weiterbildung

Gemäß Artikel 7 des Präsidialdekrets 137/2012 müssen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen ab dem 1. Januar 2014 auch die Verpflichtung zur beruflichen Weiterbildung erfüllen, „um die Qualität und Effizienz der beruflichen Leistung im besten Interesse der Nutzer und der Gemeinschaft zu gewährleisten und das Ziel der beruflichen Entwicklung zu erreichen (…)“.

Erster Dreijahreszeitraum 2014-2017
Zweiter Dreijahreszeitraum 2017-2019
Dritter dreijähriger Ausbildungszeitraum 2020-2022
Vierter dreijähriger Weiterbildungszeitraum 2023-2025 (in Kraft)

Die Weiterbildungsordnung besagt, dass jedes Mitglied verpflichtet ist, innerhalb des Dreijahreszeitraums 60 Credits zu erwerben, von denen mindestens 15 deontologische Credits sein müssen.

Um für den Dreijahreszeitraum als gültig zu gelten, müssen die Daten spätestens am 31. März des Jahres, das auf das Ende des Dreijahreszeitraums folgt (31. März 2026 für den aktuellen Dreijahreszeitraum), eingegeben werden. in ihrem RESERVIERTEN BEREICH. Die Bewertung der Erfüllung der Ausbildungsverpflichtung erfolgt am Ende des Dreijahreszeitraums. Werden die für die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung erforderlichen Fortbildungspunkte nicht erworben, werden Disziplinarstrafen gemäß Artikel 81 des Ethik-Kodex verhängt.

Für neu immatrikulierte Sozialarbeiter beginnt die Verpflichtung zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung ab dem Kalenderjahr, das auf das Jahr der Immatrikulation folgt, aber Vorsicht:

  • Wenn die Einschreibung im ersten Jahr der dreijährigen Ausbildungszeit erfolgt, muss der Teilnehmer ab dem Jahr, das auf das Jahr der Einschreibung folgt, 40 Fortbildungspunkte erwerben, davon mindestens 10 deontologische Fortbildungspunkte.
  • Erfolgt die Einschreibung im zweiten Jahr des dreijährigen Ausbildungszeitraums, muss das Mitglied ab dem Jahr, das auf das Jahr der Einschreibung folgt, 20 Fortbildungspunkte erwerben, davon mindestens 5 deontologische Fortbildungspunkte.

 

Aktivitäten, die im Jahr der ersten Einschreibung unternommen oder durchgeführt wurden, werden ebenfalls für die Erfüllung angerechnet, sofern sie nach diesem Jahr stattfinden, wobei immer der dreijährige Ausbildungszeitraum als Referenz gilt.

Der interessierte Berufsangehörige, der im Ausland an Fortbildungskursen teilnimmt, kann die Tätigkeit über den reservierten Bereich auf die Plattform hochladen (die Zuständigkeit liegt beim Nationalrat).

Die Weiterbildungsordnung sieht in bestimmten, in Artikel 11 genannten Fällen eine Befreiung von der Fortbildungspflicht vor.

Weiterbildungsvideo ansehen (DEU)

Kurskalender

Kalender der Fortbildungskurse für Sozialarbeiter (mit allen akkreditierten Kursen in Italien)

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum reservierten Bereich und zur kontinuierlichen Weiterbildung

FAQ