Programm zur Verhütung von Korruption (art. 10, c. 8, lett. a)

Jede Verwaltung ist verpflichtet, auf ihrer institutionellen Website in der Rubrik „Transparente Verwaltung“ gemäß Artikel 9: a) das Dreijahresprogramm für Transparenz und Integrität und den Stand seiner Umsetzung zu veröffentlichen.

Integrierter Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und für Transparenz und Integrität 2023-2025

Integrierter Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und für Transparenz und Integrität 2021-2023

Integrierter Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und für Transparenz und Integrität 2020-2022

Integrierter Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und für Transparenz und Integrität 2018-2020

Integrierter Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und für Transparenz und Integrität 2015-2017

Sonstige Inhalte – Korruptionsprävention